Wiesenhintergrund

Klimaleitbild für Wachtendonk

Schon in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.11.2019 hat unsere Fraktion einen Entwurf für ein Klimaleitbild für unsere Gemeinde eingebracht. Anlass dazu war der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, dass die Gemeinde Wachtendonk Mitglied im Klimabündnis e.V. wird. Dort wurde entschieden, unseren Entwurf als Diskussionsgrundlage für weitere Beratungen zu nehmen. Auch der Beschluss zur Mitgliedschaft im KLimabündnis wurd auf die Ratssitzung am 13.2.2020 vertagt, zu der auch eine Vertreterin der Energieabentur NRW eingeladen wurde.

Hier der heutige Stand unseres Entwurfes, zu dem wir gerne zur Diskussion einladen:

Energie- und klimapolitisches Leitbild

Die Gemeinde Wachtendonk möchte sich den Herausforderungen des globalen Klimawandels stellen.

In diesem Zusammenhang hat sich die Gemeinde unter anderem zur Aufgabe gemacht, ein Leitbild zu erstellen, um Ziele zu formulieren und einen geeigneten Rahmen für die kommunale Energie- und Klimaschutzpolitik zu schaffen. Die Ziele sollen realistisch und möglichst konkret sein. Gleichzeitig sollen sie mit Blick auf die anderen Aspekte des kommunalen Handelns ausreichend flexibel sein. Selbstverständlich können die so formulierten Ziele und Vorgaben aber auch im Laufe des Prozesses angepasst und weiterentwickelt werden. Die Gemeinde übernimmt dabei eine Vorbildfunktion in allen Bereichen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung durch konkrete Maßnahmen.

Das energie- und klimapolitische Leitbild der Gemeinde Wachtendonk baut auf folgenden Grundsätzen auf.

  • Klima- und Umweltschutz durch Reduzierung des CO2-Ausstoßes
  • Klimaanpassungsmaßnahmen um Hitze und Starkregenereignissen entgegen zu wirken
  • Sparsame Nutzung von Rohstoffen und Energie
  • Sicherung der örtlichen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen
  • Gemeinsames Handeln von Bürgern, wichtigen Akteuren und Gemeinde

  Grundsatz 1: Klima- und Umweltschutz durch Reduzierung des CO2-Ausstoßes

  • Senkung der Klimabelastung durch Vermeidung von CO2
  • Verminderung des Einsatzes fossiler Energieträger
  • Erstellung einer CO2-Bilanz und Senkung des CO2-Ausstoßes um 20 % bis 2025 innerhalb der Gemeinde im Vergleich zu 1995. Weitere Planungen für die Folgejahre.
  • Energieverbrauch als ein wesentliches Kriterium bei der Beschaffung von Fahrzeugen oder Geräten
  • Bei allen Neubauten oder Sanierungen kommunaler Gebäude soll im Einzelfall geprüft werden, ob und in wie weit die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Wärme- und Energiebedarf übererfüllt werden können.
  • Kommunale Gebäude sollen soweit wie möglich mit erneuerbaren Energien betrieben werden, bzw. stehen als Träger für die Erzeugung regenerativ erzeugten Stromes oder Wärme zur Verfügung.
  • Die Gemeinde unterstützt die Verbreitung, Erstellung und Umsetzung von Anlagen zur regenerativen Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte im Gemeindegebiet.
  • Die Gemeinde senkt in ihren Liegenschaften den Verbrauch von Strom, Wasser und Wärme um 30% bis 2025 ausgehend von der Basis 1995.

Grundsatz 2: Klimaanpassungsmaßnahmen um Hitze- und Starkregenereignissen entgegen zu wirken

  • Gezielte Aufforstung geeigneter Flächen mit Bäumen, die an ein geändertes Klima angepasst sind. Geeignete Maßnahmen zum Erhalt großer Solitärbäume.
  • Förderung von Fassadenbegrünung, Dachbegrünung und grünen Vorgärten.
  • Förderung von Biodiversität durch insektenfreundliche Gestaltung von geeigneten Flächen in Gemeindeeigentum und Straßenbegleitgrün.
  • Schaffen von naturnahen Grün- und Freiflächen, auch in Neubaugebieten
  • Schaffen von naturnah gestalteter Muldenversickerung in Park- und Freiflächen, sogenannte „Wasserplätze“
  • Regenwasserzisternen für Brauch- und Nutzwasser bei Neubaugebieten

Grundsatz 3: Sparsame Nutzung von Rohstoffen und Energie

  • Energiesparendes Verhalten wird durch Aufklärung und Information gefördert.
  • Es werden vorrangig regional verfügbare Energieträger und Rohstoffe eingesetzt.
  • Die Stromnutzung wird weiterhin auf Effizienz optimiert.
  • Flächenversiegelungen sollen auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden.
  • Wo möglich, werden Flächen ganz oder teilweise entsiegelt.
  • Weiterbildung und Qualifizierung von Gemeindepersonal mit dem Ziel, das kommunale Energiemanagement zu verbessern.
  • Weiterbildung und Qualifizierung von Gemeindepersonal mit dem Ziel, Maßnahmen für Naturschutz zu verbessern im Sinne von Biodiversität und Reduktion des CO2-Ausstoßes auf gemeindeeigenen Flächen sowie bei Planungen von Neubauten.

Grundsatz 4: Sicherung der örtlichen Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen

  • Sicherung und Ausbau der Nahversorgung und anderer Infrastruktur vor Ort auch zwecks Verkehrsvermeidung
  • Entwicklung eines Mobilitätskonzeptes mit dem Ziel der Reduzierung des emissionsträchtigen Individualverkehrs
  • Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen
  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für den Radverkehr
  • Weiterer Ausbau der dezentralen Energieversorgung, durch z.B. Nahwärme- bzw. Nahkälteversorgung

Grundsatz 5: Gemeinsames Handeln von Bürgern, Institutionen und Gemeinde

  • Informationen über Klimaschutzmaßnahmen für die Bevölkerung über Internet und Mitteilungsblatt
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten für Energieberatung
  • Bereitstellung von Informationen für Bauherren über z.B. Passivhäuser, Energieplus – Häuser (Bauherrenmappe)
  • Gestaltung von Bebauungsplänen nach Grundsätzen einer nachhaltigen Energieversorgung
  • Beteiligung der Gemeinde/Gemeindewerke an Anlagen zur effizienten Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte
  • Spezielle Informations-Aktionen (z.B. für das Gewerbe)
  • Vorbildfunktion der Gemeinde bei neuen energiesparenden Produkten und Ideen
  • Unterstützung von Bildungsangeboten zu nachhaltiger Energieversorgung und Klimaschutz in Schulen und Kindergärten

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