Mehr Windkrafträder für Wachtendonk!

Der Wachtendonker Rat stimmte mit großer Mehrheit doch noch für den Bau zwei neuer Windkrafträder.

In der Ratssitzung am 7.10.2021 hat der Rat dem Bau zwei neuer Windenergieanlagen durch die Firma SL Windenergie zugestimmt, die im Bereich der Autobahnausfahrt A40 in Richtung Wankumer Heide errichtet werden sollen. Vorraussetzung dafür war die Zusage der Firma, auf den Bau der mittleren der ursprünglich drei geplanten Anlagen zu verzichten.

Die SL Windenergie GmbH hatte bereits in der Planungsausschusssitzung am 2.3.2021 ihre Planungen vorgestellt, um die Genehmigung zum Bau der Anlagen zu beantragen. Im Flächennutzungsplan, der vom Kreis in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Städten entwickelt wird, sind die betroffenen Planflächen nicht als Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen. Im Gegensatz dazu hatte aber mittlerweile die Bezirksregierung Düsseldorf aufgrund der bundes- und europaweit gesetzten Klimaziele diese Flächen als Windvorrangflächen ausgewiesen. Somit war es der Firma möglich, alle notwendigen Maßnahmen wie privatrechtliche Pachtverträge und Prüfung der planungsrelevanten Aspekte zu Natur- und Artenschutz, Schall- und Schattenimmission u.a. durchführen zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten zu Artenschutzprüfung Vogelschutz und Fledermausschutz, UVP-Vorprüfung und FFH-Vorprüfung wurden vorgestellt. An kritischen Stellen werden Schutzmaßnahmen eingerichtet wie eine Abschaltautomatik, die verhindert, dass Anwohnerorte mehr als 30 Minuten pro Tag oder 8 Stunden pro Jahr beschattet werden, oder ein vorsorglicher Artenschutz durch fledermausfreundlichen Abschaltalgorithmus.

Wir freuen uns, mit dazu beigetragen zu haben, dass villeicht schon bald zwei neue Windräder auf unserem Gemeindegebiet in Betrieb gehen und wir unseren Aufgaben zu den klimapolitischen Zielen gerecht werden. Zu den positiven Umweltaspekten bietet die SL Windenergie neben vielfältigen Beteiligungsformen für die Gemeinde und ihre Bürger und Bürgerinnen auch zukünftige Einnahmequellen wie Gewerbesteuer und eine kommunale Abgabe auf jede erzeugte Kilowattstunde Strom.

Die WWG hat nochmal ausführliche ihre Bedenken und Ablehnung zum vorgelegten Beschlussvorschlag durch Manuel Basten vorgetragen, die auch auf ihren Webseiten nachzulesen sind. Einiges davon entspricht nicht den Tatsachen.

So wird als falsch und schönredend dargestellt, dass in der Begründung zur Unterschriftenliste, die 68 Bürgerinnen und Bürger vom Heideweg unterschrieben hatten, insbesondere die mittlere Windenergieanlage als Störfaktor benannt wurde. In der Niederschrift zur Planungsausschusssitzung am 27.5.2021 ist es aber wie folgend nachzulesen: „Frau Christiane Janssen wohnt am Heideweg in Wankum und teilt zum TOP „Windenergieanlagen“ihre Bedenken zur Errichtung der geplanten Windenergieanlagen mit. Sie fürchtet insbesondere durch die mittlere Anlage, die lediglich in einer Entfernung von etwa 600 m zum Heideweg errichtet werden soll, Beeinträchtigungen durch Lärm und Schattenwurf. Aus diesem Grund regt sie an, zumindest diese mittlere Anlage nicht zu errichten; oder aber wenigstens
kleiner oder weiter weg vom Heideweg zu bauen.“

Weiterhin wird behauptet, dass gegen gültiges Landesrecht die Mindestabstandsgrenzen von 1000 Metern zur nächsten Wohnbebauung unterschritten würden. Dabei ist schon in der Sitzungsvorlage nachzulesen, dass dieser Gesetzesentwurf in seiner neuesten Fassung Gemeinden erlaubt, mit einer entsprechenden Bauleitplanung auch in weniger als 1.000 Meter Abstand neue Windenergieanlagen zuzulassen.

Auch soll ein zukunftsorientiertes Wachstum wie die Erweiterung des Gewerbegebietes oder der Championzucht verhindert werden. Dies verneinet Bürgermeister Hoehne schon in der Sitzung, wie in der Niederschrift nachzulesen.

Obstruser wird es dann noch, als die Jahresenergieerträge der 11 schon zum Teil älteren Windräder, die sich auf Gemeindegebiet befinden, dazu herangezogen werden, die geplanten Erträge der neuen Anlagen als falsch zu bewerten.

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