Für die Flüchtlingsunterbringung und -versorgung müssen Kommunen endlich auskömmlich finanziert werden.

Zur weiterhin ausbleibenden auskömmlichen Finanzierung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten im Landeshaushalt 2021 erklärt Berivan Aymaz, flüchtlings- und integrationspolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

Berivan Aymaz
Sprecherin für Integration, Flüchtlinge und Internationales/Eine Welt

„Seit zwei Jahren liegt der Landesregierung nun das Lenk-Gutachten der Universität Leipzig vor, das eindeutig feststellt, dass die Kommunen im Schnitt etwa 2.500 Euro je Geflüchtetem im Jahr mehr aufwenden, als sie vom Land tatsächlich erhalten. Dabei bestehen große Unterschiede zwischen kreisfreien und kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die Empfehlung ist, die Pauschale entsprechend zu erhöhen und anzupassen. Eine von Flüchtlingsminister Stamp längst versprochene Anpassung aber bleibt aus, obwohl ein sehr guter gemeinsamer Vorschlag der Kommunalen Spitzenverbände vorliegt.

Außerdem werden die Städte und Gemeinden nach wie vor bei der Versorgung und Unterbringung von Geduldeten über die ersten drei Monate hinaus alleine gelassen. Auch mit dem Haushaltsentwurf für 2021 ändert sich an diesem unhaltbaren Zustand nichts. Schwarz-Gelb verharrt in Untätigkeit und lässt die Kommunen bei der Flüchtlingsfinanzierung weiter im Regen stehen.

Integrationsminister Stamp duckt sich in dieser Frage immer noch weg und verweist gebetsmühlenartig auf die laufenden Gesprächen mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Seit langem löst er sein Versprechen, die Kommunen bei ihren Aufgaben zu entlasten, nicht ein. Dies werden wir nicht länger hinnehmen und bringen vor diesem Hintergrund einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme von Geflüchteten ins Plenum ein. Darin fordern wir, die Flüchtlingsfinanzierung der Kommunen anzupassen und endlich auch die Kosten für Geduldete über einen Zeitraum von drei Monaten hinaus sicherzustellen.“

Verwandte Artikel