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Gemeindefinanzen leicht gemacht
Stand 10.10.2011
Wie finanziert sich die Gemeinde?
Nachdem von verschiedenen Fraktionen im Gemeinderat an konkreten Projekten (Gewerbegebiet) und an Zielen der Gemeindeentwicklung (10 000 Einwohner) Kritik geübt worden ist, halten wir es für angebracht, zunächst einmal die Grundlagen darzustellen.
Im folgenden also eine Übersicht, wie sich die Einnahmen der Gemeinde Wachtendonk 2006 prozentual zusammensetzten:
- Grundsteuern (7,47%)
- Gewerbesteuer (9,43%)
- Schlüsselzuweisungen (14,85%)
- Anteile an der Einkommen-, Umsatzsteuer, Kompensationsleistung (22,53%)
- Gebühren u.ä., Entgelte (21,93%)
- Kalkulatorische Einnahmen (3,47%)
- Konzessionsabgaben, Gewinnanteile (4,24%)
- Sonstige Einnahmen, einschließlich Entnahme aus der Rücklage (16,09%)
- Grundsteuern
Hier handelt es sich um die Steuern, die von der Gemeinde an Grundbesitzer erhoben werden. Es gibt unterschiedliche Ansätze für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Grundsteuer A) und andere Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Höhe des Steuersatzes kann hier von der Gemeinde selbst festgesetzt werden. Unterschreitet die Gemeinde bestimmte Mindesthöhen dieser Steuersätze, hat dies negative Auswirkungen auf die Gesamtverrechnung. Diese Steuereinnahmen werden gesamt bei der Ermittlung der Finanzkraft der Gemeinde angerechnet.
In Wachtendonk ist die Höhe dieser Steuersätze ab 2011 leicht erhöht worden, um sie an die fiktiven Hebesätze des Landes NRW anzupassen.
- Gewerbesteuer
Diese Steuer wird von der Gemeinde an Gewerbebetriebe erhoben, die bestimmte Mindestumsätze bzw. Erlöse überschreiten.
Auch hier kann die Gemeinde im Prinzip die Höhe des Steuersatzes festlegen ebenfalls unter Beachtung einer Mindesthöhe.
Auch die Gewerbesteuer wird bei der Ermittlung der Finanzkraft der Gemeinde angerechnet. Dies geschieht so, dass bis zu einem Einnahmebetrag von rd. 2,5 Mio aus dieser Steuerart lediglich 10% nicht verrechnet werden. Alle Beträge, die die Grenze überschreiten, verbleiben bei der Gemeinde.
Wachtendonk liegt deutlich unter dieser Grenze, und wird sie auf absehbare Zeit auch nicht überschreiten. Straelen liegt andererseits weit darüber.
FDP und CDU propagieren immer wieder einmal die Abschaffung der Gewerbesteuer. Sollte dies wirklich einmal vollzogen werden, wäre eine Gegenfinanzierung über andere Steueranteile erforderlich. Die Gewerbesteuer stellt aber andererseits einen Beitrag der Gewerbetreibenden zur Infrastruktur dar.
- Schlüsselzuweisungen
Auf Basis der Finanzkraft der Gemeinden, sowie einer Reihe von Bedarfsfaktoren, wird eine generelle Schlüsselzuweisung durch das Land berechnet, die dazu dienen soll, einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Städten und Gemeinden zu schaffen.
Dabei wird ein Faktor ermittelt, der letztlich mit der Einwohnerzahl multipliziert wird.
Zusätzliche Kriterien sind dabei:
- Anzahl der Schüler in den verschiedenen Schularten
- Anzahl von Langzeitarbeitslosen
- Zentralfunktion der Gemeinde (trifft auf Wachtendonk nicht zu)
Zusätzlich gibt es verschiedene Investitionspauschalen (allgemein, Schulen, Sport). Bei einigen dieser Pauschalen, deren Höhe auch von den Möglichkeiten des Landeshaushaltes abhängt, schneidet Wachtendonk gut ab, da ein bestimmter Mindestbetrag festgelegt wurde.
Jeder zusätzlich Einwohner und jeder zusätzliche Schüler bedeuten also mehr Einnahmen; derzeit sind das pro Einwohner rund 500 /a.
Im Jahr 2011 und vermutlich auch 2012 ist die Gemeinde Wachtendonk zum ersten Mal in ihrer Geschichte abundant, dass bedeutet, dass sie aufgrund eigener Steuerkraft rechnerisch keine Schlüsselzuweisungen mehr bekommt.
Was gut klingt, aber leider nur das Ergebnis einer besonderen Einnahmesituation in den der Berechnung zugrundeliegenden Jahren ist.
- Anteile an der Einkommen-, Umsatzsteuer, Kompensationsleistung
Städte- und Gemeinden erhalten insgesamt einen Anteil an den o.a. Steuern, der dann umgelegt wird.
- Gebühren, Entgelte
Hier handelt es sich im wesentlichen um Gebühren für Abwasser und Abfall. Die Berechnungsgrundlage für die Gebührensatzungen ist so angelegt, dass diese kostendeckend arbeiten müssen. Überschüsse kann die Gemeinde hier nicht erwirtschaften, sollten solche dennoch einmal entstehen, kommen diese in eine spezielle Rücklage und werden im nächsten Jahr in die Berechnung einbezogen.
In die Berechnung fließen ein u.a.:
Kosten der Abwasser und Abfallbehandlung
Kosten der Abfalleinsammlung
Finanzierungs- und Wartungskosten des Kanalnetzes
Verwaltungskosten (soweit im Zusammenhang mit Abfall und Abwasser)
Entsorgung von Papierkörben und wilden Müllablagerungen
- Kalkulatorische Einnahmen
Hier verbergen sich u.a. Abschreibungen.
- Konzessionsabgaben, Gewinnanteile
Konzessionsabgaben zahlen Versorger (Gas, Strom und Wasser) für die Benutzung gemeindlicher Wege und Flächen durch die Leitungen. Die Abschaffung dieser Abgaben wird immer wieder diskutiert, speziell auch vor europäischem Hintergrund.
Im eigenen Einfluss sind bei der Gemeinde die Gas- und Wasserversorgung, so dass bei Wegfall der Konzessionsabgabe dort zumindest die entsprechenden Gewinnanteile der Unternehmen verbleiben würden. Gewinnanteile (wenn denn überhaupt) gibt es auch von den Gemeindewerken.
Konzessionsabgabe für Strom zahlt SWK.
- sonstige Einnahmen
Die Gemeinde verfügt über eine allgemeine Rücklage, deren Mindesthöhe gesetzlich festgeschrieben ist. Kann der Haushalt nicht aus den anderen Einnahmen ausgeglichen werden, wird der Rücklage der entsprechende Betrag entnommen.
Ist selbst damit der Haushalt nicht auszugleichen, käme nur eine Finanzierung über Kreditaufnahme in Frage. Kredite können auch zur Zwischenfinanzierung von größeren Maßnahmen erforderlich sein. Der Schuldenstand der Gemeinde betrug Ende 2010 350 000 €, oder pro Einwohner weniger als 50 Euro. Weitere Kredite werden planmäßig oder wenn rechnerisch sinnvoll überplanmäßig abgebaut, was auch zu deutlich sinkenden Zinskosten führt.
Der Betrag ist der niedrigste seit vielen Jahren. Vergleichen Sie dies einmal mit Ihrer eigenen Kredithöhe bei den Banken und bedenken Sie, das wir dann hier mit 7800 Menschen rechnen. Den Krediten gegenüber steht der positive Kassenbestand der Gemeinde, der einen deutlich höheren Betrag aus weist.
9. Haushaltsausgleich
Trotz dieser eigentlich positiven Situation wird in den nächste Jahren der formale Ausgleich des Gemeindehaushaltes nicht mehr gelingen, vor allem weil rund 1,2 Mio € Abschreibungen den Haushalt belasten. dann muß der Ausgleich aus der allgemeinen Rücklage erfolgen.






