Mehrdad Mostofizadeh stellv. Fraktionsvorsitzender Sprecher für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Kommunalpolitik

Aktuelles zu Straßenausbaubeiträgen aus dem NRW-Landtag

Information von Mehrdad Mostifzadeh zu Straßenausbaubeiträgen

In einer Sachverständigen-Anhörung haben die Ausschüsse für Kommunales und Verkehr am Freitag, dem 7. Juni, über den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge beraten.

Unbestritten ist, dass die derzeitige Art der Erhebung der Beiträge in vielen Fällen für Grundstückeigentümer*innen zu unzumutbaren finanziellen Belastungen führt. Darüber hinaus belastet die Intransparenz bei der Berechnung, aber auch die Unsicherheit, wann der Gebührenbescheid kommt, die Betroffenen. Diese Sorgen nehmen wir sehr ernst. Daher muss geprüft werden, welche Möglichkeiten es für eine bürgerfreundliche Neuregelung gibt. Die bisher vorgelegten Anträge bzw. Gesetzentwürfe von CDU/ FDP einerseits und der SPD andererseits lehnen wir in ihrer jetzigen Form ab.

So sieht der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion eine komplette Abschaffung der Beiträge und eine vollständige Kostenübernahme durch das Land vor. Die SPD-Fraktion lässt dabei offen, wie die konkreten Kosten valide ermittelt werden sollen, geschweige denn wie eine Kostenerstattung für die Kommunen dauerhaft gesichert werden soll. Auch wenn die Einnahmen aus der Abgabe landesweit laut Kommunalministerium zuletzt bei rund 127 Millionen Euro lagen, haben Sachverständige heute Zweifel geäußert, ob eine Kompensation in dieser Höhe ausreichen würde. So wurden auch Summen um 500 Millionen Euro genannt. Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände wurde die Tatsache, dass eine Umstellung auf vollständige Steuerfinanzierung nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern die Allgemeinheit belastet, nicht ausreichend berücksichtigt. Des Weiteren zeigte sich bereits in der Anhörung, dass in einem solchen Fall auch die Beiträge zur Ersterschließung von Straßen nach dem Baugesetzbuch ebenfalls entfallen sollten. Dies würde zu weiteren dreistelligen Millionenbeträgen an Einnahmeausfällen führen.

CDU und FDP machen es sich angesichts der Kritik aus unserer Sicht zu einfach: Sie wollen die Entscheidung, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden, den Kommunen überlassen. Während finanzstarke Kommunen zukünftig Straßenbaumaßnahmen ohne Heranziehung der Anwohner*innen aus dem kommunalen Haushalt finanzieren können, werden finanzschwache Kommunen sich dies höchstwahrscheinlich nicht leisten können. Das würde die bestehenden Ungerechtigkeiten verschärfen, da die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in den NRW-Kommunen nicht mehr gegeben ist.

Auch wir Grüne im Landtag sehen angesichts der bestehenden Ungerechtigkeiten Handlungsbedarf und setzen uns für eine Veränderung der aktuellen Regelungen ein. Ziel einer Neuregelung muss sein, dass die notwendigen Investitionen in die kommunale Infrastruktur erhalten bleiben, die kommunalen Haushalte dabei nicht zusätzlich belastet und unzumutbare finanzielle Belastungen der Grundstückseigentümer*innen verhindert werden. Die Anhörung hat gezeigt, dass unsere Anliegen zur Verbesserung der bisherigen Regelungen nicht nur geboten, sondern auch machbar sind.


Folgende Dinge müssen geändert werden:

  • Es muss ein kommunales öffentliches Transparenzregister geschaffen werden, in dem anstehende Straßenausbaumaßnahmen, die beitragsrelevant sind, frühzeitig angekündigt und erläutert werden.
  • Es muss eine frühzeitige Beteiligung der Anwohner*innen vor Durchführung einer Maßnahme sichergestellt werden und ein Höchstmaß an Transparenz über die mögliche Belastung ebenso erreicht werden, wie die jeweilige Stadt die Anregungen und Hinweise der Bevölkerung in den Abwägungsprozess einbeziehen muss.
  • Wir wollen Höchstbeiträge für Straßenausbaubeiträge festlegen, die die Belastung begrenzen und so auch die Gemeinden zu zusätzlicher Kostensorgfalt anhalten. Diese können entweder absolut gesetzt werden oder sich an der Größe oder dem Wert des Grundstücks orientieren.
  • Wir wollen eine für alle transparente und eindeutige Klassifizierung der Straßen festlegen: Je höher der Gemeinnutzen, desto geringer die Anliegerbeiträge. Eckgrundstücke dürfen dabei nicht mehrfach belastet werden. Dieses muss für die gesamte Stadt in einem transparenten Verfahren ermittelt und festgelegt werden.
  • Wir wollen einen Anspruch auf Stundungsregelungen, Ratenzahlungen etablieren und die anfallenden Zinsen anders als die Abgabenordnung auf das bankenübliche Maß begrenzen (z.B. statt sechs nur noch ein Prozent) und bei besonderen Härten den Erlass der Beiträge ermöglichen.

Unabhängig von diesen zwingenden Verbesserungen an dem bisherigen Verfahren ist für die GRÜNE Fraktion die seitens der Kommunalen Spitzenverbände angekündigte Überprüfung des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes zur Erhebung der Beiträge von hoher Bedeutung.
In der Anhörung war bereits von Unterschieden zwischen 16 und 60 Prozent die Rede. Sollte sich herausstellen, dass der Verwaltungsaufwand regelmäßig so hoch ist, dass die Erträge in keinem Verhältnis zum Aufwand stehen, würde dies den Nutzen der Beiträge natürlich auch in Frage stellen.

Wir erwarten, dass die Landesregierung nicht nur zeitnah ein nachvollziehbares Konzept vorlegt, sondern auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung erstellt. Nur auf dieser Basis ist eine seriöse Entscheidung möglich.

Mehrdad Mostofizadeh MdL

stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Sprecher für Kommunalpolitik, Arbeit, Gesundheit und Soziales
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
im Landtag NRW
Platz des Landtags 1,
40221 Düsseldorf
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